Das Kaisertum ist unmittelbar von Gott allein
Kurverein zu Rhense
16. Juli 1338
Einen Höhepunkt erreicht der Kampf zwischen Papst Benedikt XII. und Kaiser Ludwig IV. [genannt: der Bayer], als die deutschen Kurfürsten im Kurverein zu Rhense erklären, der von bzw. ihrer Mehrheit gewählte König bedürfe nicht der Zustimmung durch den Heiligen Stuhl:
1. Nach Recht und seit alters bewährter Gewohnheit des Reiches bedarf einer, der von den Kurfürsten des Reiches oder, selbst bei Unstimmigkeit, von der Mehrheit derselben zum Römischen König gewählt ist, keiner Nomination, Approbation, Konfirmation, Zustimmung oder Autorität des Apostolischen Stuhles für die Verwaltung der Güter und Rechte des Reiches oder für die Annahme des Königstitels.
2. Der Gewählte muß darum nicht notwendig den Papst angehen.
3. Vielmehr ist es seit unvordenklichen Zeiten so gehalten, behauptet und befolgt worden, daß die von den Kurfürsten einmütig oder, wie oben gesagt, von der Mehrheit Gewählten den Königstitel angenommen und die Güter und Rechte des Reiches verwaltet haben und daß sie es nach Recht und Gewohnheit erlaubterweise tun konnten und können, ohne Approbation und Erlaubnis des genannten Apostolischen Stuhles dafür zu erhalten oder zu besitzen.