Belehnung Johanns Ohneland mit England durch Innozenz III., 1213
Abtretungsurkunde
William Stubbs, Select Charters, 9.Aufl., S. 284f. Übers. von H. Schiller, Weltgeschichte, 2.Band, 1901, S. 32.
"Wir, Johann, von Gottes Gnaden König on England, Herr Irlands, Herzog der Normandie und von Aquitanien, Graf von Anjou, entbieten allen Christgläubigen, die gegenwärtige Urkunde einsehen, unseren Gruß. Es ist unser Wille, es möge euch insgesamt durch diese Urkunde mit unserem königlichen Insiegel kund werden, daß wir gegen Gott und unsere Mutter, die Heilige Kirche, vielfach gesündigt und Gottes Erbarmen sehr nötig haben, aber nichts Würdiges darbringen können, um die Gott und der Kirche schuldige Genugtuung zu leisten, wenn wir nicht uns selbst und unsere Reiche demütigen.
Da wir den Wunsch haben, uns vor dem zu erniedrigen, der sich für uns bis zum Tode erniedrigt hat, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, nicht durch Gewalt veranlaßt oder durch Furcht gezwungen, sondern aus unserem vollen freien Willen und nach dem gemeinsamen Rate unserer Barone, übertragen wir und treten freiwillig ab Gott und seinen heiligen Aposteln Petrus und Paulus und unserer Mutter, der Heiligen Römischen Kirche, und unserem Herrn Papst Innozenz und seinen katholischen Nachfolgern das ganze Königreich England und das ganze Königreich Irland, mit allen Rechten und mit allem Zubehör für den Erlaß unserer Sünden und derer unseres ganzen Geschlechts, für die Lebenden wie auch für die Toten. Und wir empfangen und bewahren diese Länder vor Gott und der Römischen Kirche als ein Vasall in Gegenwart Pandulfs, des klugen Mannes, des Subdiakons und Freundes des Herrn Papstes, und leisten den Treueid unserm vorerwähnten Herrn Papste Innozenz und seinen katholischen- Nachfolgern und der Römischen Kirche und werden ligische Huldigung in Gegenwart des Herrn Papstes leisten, wenn wir vor ihm stehen dürfen. Auch verpflichten wir unsere Nachfolger und ehelichen Erben für alle Zeiten, in gleicher Weise dem jeweiligen Papste und der Römischen Kirche ohne Widerspruch Treue zu leisten und die Mannenpflicht anzuerkennen. Zum Beweise aber unserer ewigen Verpflichtung und Hingabe wollen wir und setzen fest, daß von den Einkünften unserer vorgenannten Reiche, statt jedes Dienstes, den wir dafür zu leisten hätten, als Peterspfennig die Römische Kirche alljährlich tausend Mark Sterling erhalten soll, nämlich fünfhundert an Michaelis (29. September) und fünfhundert an Ostern, siebenhundert für England und dreihundert für Irland. Falls wir oder einer unserer Nachfolger es wagen würden, daran zu rühren, so soll er, wer es auch sei, wenn er nicht auf Mahnung Vernunft annimmt, das Recht auf die Herrschaft verlieren, dagegen diese Urkunde unserer Verpflichtung und Hingabe stets unerschütterlich bestehen.-